§ 8 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin (MilchTechnAusbV k.a.Abk.)

V. v. 09.04.2010 BGBl. I S. 421 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2010; FNA: 806-22-1-57 Berufliche Bildung
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§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 8 ändert mWv. 1. August 2010 MolkFAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 513), die durch Artikel 74 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, außer Kraft.



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