Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (1. BerVersVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490 (Nr. 18); Geltung ab 04.05.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 55a Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 55a zuletzt durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2546) und § 106 Absatz 2 Satz 4 zuletzt durch Artikel 4 Nummer 19 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 2 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Mai 2007 (BGBl. I S. 993) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden der Länder und nach Anhörung des Versicherungsbeirats:



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