Die
Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom
28. Februar 2010 (BGBl. I S. 191) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
1 Nummer 5 ist in der Fußnote 16 die Angabe „10" durch die Angabe „1, 10" zu ersetzen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Boch