Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der See-Sportbootverordnung sowie der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (SeeSpbootVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.05.2010 BGBl. I S. 573 (Nr. 21); Geltung ab 15.05.2010
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund

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des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), von denen § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, sowie

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des § 12 Absatz 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), von denen § 12 Absatz 2 des Seeaufgabengesetzes zuletzt durch Artikel 319 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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