§ 8 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin (TechnKonfAusbV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.2010 BGBl. I S. 593 (Nr. 22)
Geltung ab 01.08.2010; FNA: 806-22-1-60 Berufliche Bildung

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 8 ändert mWv. 1. August 2010 TKonfAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin vom 3. Februar 1997 (BGBl. I S. 226, 2212) außer Kraft.



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