(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag, an dem die Vorschriften des
IT-Staatsvertrages nach seinem §
7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt. Für den Fall, dass der
IT-Staatsvertrag nach seinem §
7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach seinem §
7 Absatz 2 außer Kraft tritt, ist dies ebenfalls im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juni 2010.