Die
Sektorenverordnung vom
23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 werden im dritten Halbsatz die Wörter „zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2083/2005 (ABl. L 333 vom 20.12.2005, S. 28) geändert", durch die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 30. November 2009 (ABl. L 314 vom 1.12.2009, S. 64) geändert worden ist" ersetzt.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 7 Satz 2 wird das Wort „Auslobungsverfahren" durch das Wort „Wettbewerben" ersetzt.
- 3.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Mit der Leistungsbeschreibung sind im Rahmen der technischen Anforderungen von den Bietern Angaben zum Energieverbrauch von technischen Geräten und Ausrüstungen zu fordern."
- b)
- Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Bei Bauleistungen sind diese Angaben dann zu fordern, wenn die Lieferung von technischen Geräten und Ausrüstungen Bestandteil dieser Bauleistungen sind."
- 4.
- § 33 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Nummer 2 wird hinter der Ziffer „7524" der Klammerzusatz „(CPV-Referenznummer 64228000-0)" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 Nummer 2 wird hinter der Ziffer „7525" der Klammerzusatz „(CPV-Referenznummer 64221000-1)" eingefügt.
- c)
- In Absatz 3 Nummer 2 wird hinter der Ziffer „7526" der Klammerzusatz „(CPV-Referenznummer 64227000-3)" eingefügt.
- 5.
- Anhang 3 wird wie folgt geändert:
In Nummer 12 wird im Satz 1 das Wort „des" durch das Wort „der" ersetzt.
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 800