Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Abschnitt C - BMVBS-Delegationsanordnung (BMVBSDelegatAnO)

A. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 781 (Nr. 31); aufgehoben durch § 6 A. v. 06.08.2013 BGBl. I S. 3243
Geltung ab 12.06.2010; FNA: 2030-14-173 Beamte

Abschnitt C Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Die Vertretung des Dienstherren bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den unter Abschnitt B I. genannten Behörden übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.

 
Anzeige