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Zitierungen von § 20 Erstes Überleitungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 1. ÜblG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. ÜblG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21a 1. ÜblG
...  Erhebt der Bundesrechnungshof auf Grund seiner Prüfung Erinnerungen, gilt § 20 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 entsprechend. (4) Der Pauschbetrag beträgt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Überleitungsgesetz
G. v. 21.08.1951 BGBl. I S. 774; zuletzt geändert durch Artikel 193 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 12 2. ÜblG
... Bestimmungen der §§ 18, 20 und 22 des Ersten Überleitungsgesetzes sind entsprechend ...
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