Eingangsformel - Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (54. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.2010 BGBl. I S. 852 (Nr. 35); Geltung ab 13.07.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 8 und § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/134/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (ABl. L 282 vom 29.10.2009, S. 15).



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