Auf Grund des §
25 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit §
26 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 2, 3 und 7 der
Handwerksordnung, von denen §
25 Absatz 1 zuletzt durch Artikel
146 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert und §
26 der
Handwerksordnung zuletzt durch Artikel
2 Nummer 4 des Gesetzes vom
23. März 2005 (BGBl. I S. 931) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
- *)
- Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschule, der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, werden demnächst als Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht.