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§ 1 - Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung (GuarkernEVV k.a.Abk.)

Artikel 3a V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996, 1008 (Nr. 39); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
Geltung ab 30.07.2010; FNA: 2125-44-15 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Einfuhrverbot



Es ist verboten,

1.
einen in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination mit Pentachlorphenol und Dioxinen sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/352/EG (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 28) bezeichneten Stoff als Lebensmittel,

2.
ein in Artikel 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 bezeichnetes Lebensmittel

einzuführen.



 

Zitierungen von § 1 Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GuarkernEVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GuarkernEVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GuarkernEVV Ausnahmen vom Einfuhrverbot
... Abweichend von § 1 Nummer 2 ist die Einfuhr eines dort genannten Lebensmittels zulässig, soweit es über ... enthält, der 0,01 mg/kg überschreitet. Satz 1 gilt entsprechend für einen in § 1 Nummer 1 genannten Stoff. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und von § 1 Nummer 2 ... in § 1 Nummer 1 genannten Stoff. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und von § 1 Nummer 2 ist die Einfuhr eines dort genannten Lebensmittels, das vor dem 14. April 2010 aus seinem ... der 0,01 mg/kg überschreitet. Satz 1 gilt entsprechend für einen in § 1 Nummer 1 genannten ...
§ 4 GuarkernEVV Straftaten
... 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 1 einen dort genannten Stoff als Lebensmittel oder ein dort genanntes Lebensmittel ...