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§ 10 - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 112 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 06.08.2010; FNA: 2129-8-39 Umweltschutz
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§ 10 Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren



Um schädliche Auswirkungen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, werden folgende ab dem 1. Januar 2013 einzuhaltende Zielwerte als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt:

SchadstoffZielwert
in Nanogramm
pro Kubikmeter
Arsen6
Kadmium5
Nickel20
Benzo[a]pyren1




 

Zitierungen von § 10 39. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 39. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 39. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 39. BImSchV Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber (vom 27.06.2020)
... von Gebieten und Ballungsräumen, in denen 1. der Wert den jeweiligen Zielwert nach § 10 erreicht oder unter diesem liegt und 2. der Wert den jeweiligen Zielwert ...
§ 26 39. BImSchV Erhalten der bestmöglichen Luftqualität (vom 31.12.2016)
... die Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzopyren in der Luft unter den jeweiligen in § 10 festgelegten Zielwerten liegen, halten die zuständigen Behörden die Werte dieser ...
§ 30 39. BImSchV Unterrichtung der Öffentlichkeit (vom 27.06.2020)
... Alarmschwellen in den relevanten Mittelungszeiträumen gemäß den §§ 2 bis 10 . Anhand der in den Jahresberichten enthaltenen Daten werden die Auswirkungen der ... Folgendes enthalten: 1. Angaben zu jeder jährlichen Überschreitung der in § 10 festgelegten Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzopyren, 2. ...
§ 32 39. BImSchV Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (vom 27.06.2020)
... Weiterleitung an die Kommission in Bezug auf Gebiete und Ballungsräume, in denen einer der in § 10 festgelegten Zielwerte überschritten wird, folgende Informationen: 1. die Listen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2244
Artikel 1 1. BImSchV39ÄndV
... die Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzopyren in der Luft unter den jeweiligen in § 10 festgelegten Zielwerten liegen, halten die zuständigen Behörden die Werte dieser ... Alarmschwellen in den relevanten Mittelungszeiträumen gemäß den §§ 2 bis 10. Anhand der in den Jahresberichten enthaltenen Daten werden die Auswirkungen der ...