Das
Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 45 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „100.000 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „113.100 Rechnungseinheiten" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „100.000 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „113.100 Rechnungseinheiten" ersetzt.
- 2.
- In § 46 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „4.150 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „4.694 Rechnungseinheiten" ersetzt.
- 3.
- In § 47 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „1.000 Rechnungseinheiten" durch die Angabe „1.131 Rechnungseinheiten" ersetzt.
- 4.
- Dem § 72 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. August 2010.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin der Justiz
S. Leutheusser-Schnarrenberger
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Peter Ramsauer