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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (UmwDLRLUG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes


Artikel 4 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2010 ChemG § 17, § 19b, § 28

Das Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146) wird wie folgt geändert:

1.
In § 17 Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort „auch" die Wörter „Regelungen zum Verfahren sowie" eingefügt.

2.
§ 19b Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Antrag" die Wörter „nach Durchführung eines Inspektionsverfahrens" eingefügt.

b)
Die folgenden Sätze werden angefügt:

„Über einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach Satz 1 ist innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden; § 42a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nicht vor Abschluss des vorgeschriebenen Inspektionsverfahrens nach Satz 1 beginnt. Das Antragsverfahren zur Erteilung der Bescheinigung kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung nach Satz 1 stehen Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass der Antragsteller die betreffenden Anforderungen des Satzes 1 oder die aufgrund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaats erfüllt."

3.
In § 28 Absatz 8 Satz 1 und Absatz 11 Satz 1 wird jeweils die Angabe „13. Mai 2010" durch die Angabe „14. Mai 2014" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 UmwDLRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwDLRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Eingangsformel DL-RLUmwUV
... und Nummer 2 Buchstabe d sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes, von denen Absatz 5 durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, - ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Chemikaliengesetzes
B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991
Bekanntmachung ChemGNB
... 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), 2. den am 18. August 2010 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), 3. den am 9. November 2011 in Kraft ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 ChemGuaLiAnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV)
V. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1085; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3706
Eingangsformel ChemBiozidMeldeV
... 3 Buchstabe a und Absatz 3 des Chemikaliengesetzes, von denen § 28 Absatz 11 durch Artikel 4 Nummer 3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, verordnet ...