Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.09.2012 aufgehoben
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Künstlersozialabgabe-Verordnung 2011 (KSAbgV 2011 k.a.Abk.)

V. v. 09.09.2010 BGBl. I S. 1294 (Nr. 48); aufgehoben durch § 2 V. v. 29.08.2012 BGBl. I S. 1865
Geltung ab 14.09.2010; FNA: 8253-1-3-22 Künstlersozialversicherung
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 240 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

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§ 1



Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2011 beträgt 3,9 Prozent.

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§ 2


§ 2 ändert mWv. 14. September 2010 KSAbgV 2009

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1784) außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. September 2010.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen



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