Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Tollwut-Verordnung (TollwVNB k.a.Abk.)

B. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1313 (Nr. 49); Geltung ab 09.10.2010
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 9. Oktober 2010 TollwV § 1

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1308) wird nachstehend der Wortlaut der Tollwut-Verordnung in der vom 9. Oktober 2010 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 598),

2.
den am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1248),

3.
den am 24. Dezember 2005 in Kraft getretenen Artikel 7 der Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3499),

4.
den am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337),

5.
den am 9. Oktober 2010 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(vollständiger Text und Änderungshistorie siehe Tollwut-Verordnung)

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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