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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der BVDV-Verordnung (BVDVVNB k.a.Abk.)

B. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1320, 1498 (Nr. 49); Geltung ab 09.10.2010
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Bekanntmachung


Bekanntmachung hat 1 frühere Fassung und ändert mWv. 9. Oktober 2010 BVDVV Anlage 2

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1308) wird nachstehend der Wortlaut der BVDV-Verordnung in der vom 9. Oktober 2010 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
den am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Artikel 1 der Verordnung vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461),

2.
den am 9. Oktober 2010 in Kraft tretenden Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung,

3.
den am 30. Juni 2011 in Kraft tretenden Artikel 3 der eingangs genannten Verordnung.

(vollständiger Text und Änderungshistorie siehe BVDV-Verordnung)

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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Frühere Fassungen von Bekanntmachung Bekanntmachung der Neufassung der BVDV-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.11.2010Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der BVDV-Verordnung
vom 05.11.2010 BGBl. I S. 1498

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.