Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2011 (AELV 2011)

V. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1368 (Nr. 50)
Geltung ab 13.10.2010; FNA: 8251-10-1-17 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
56.000 0,4815
100.000 0,3683
150.000 0,2915
200.000 0,2431
250.000 0,2096
300.000 0,1850
350.000 0,1661
400.000 0,1510
450.000 0,1387
500.000 0,1284


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2011
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 56.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...


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