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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung (2. ZulKostVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Satz 1 des Eichgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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