Änderung Anlage 1a PAuswV vom 07.02.2026

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Anhang 1a PAuswV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.02.2026 geltenden Fassung
Anlage 1a PAuswV n.F. (neue Fassung)
in der am 07.02.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung)

Anhang 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises


(Text neue Fassung)

Anlage 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises


(Textabschnitt unverändert)

Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises (BGBl. 2021 I S. 3691)




(heute geltende Fassung) 



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