Tools:
Update via:
Änderung Anlage 3 PAuswV vom 07.02.2026
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 PAuswV, alle Änderungen durch Artikel 3 PassAuswÄndV am 7. Februar 2026 und Änderungshistorie der PAuswVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
| Anhang 3 PAuswV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.02.2026 geltenden Fassung | Anlage 3 PAuswV n.F. (neue Fassung) in der am 07.02.2026 geltenden Fassung durch Artikel 3 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 |
|---|---|
(Text alte Fassung)Anhang 3 Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes | (Text neue Fassung)Anlage 3 Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes |
(Textabschnitt unverändert) Abschnitt 1 Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes Vorbemerkung: 1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Personalausweis als auch für den vorläufigen Personalausweis und den Ersatz-Personalausweis. 2. Die Personalausweisbehörden verwenden zur Personalisierung der vorläufigen Personalausweise und der Aufkleber zur Anschriftenänderung sowie zur Personalisierung der Ersatz-Personalausweise und zur Änderung von Daten der Ersatz-Personalausweise den Schriftfont 'UnicodeDoc'. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist. 3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden. 4. Der maschinenlesbare Bereich in den Ausweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften. 5. In den Datenfeldern 'Name' (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist. 6. Grundsätzlich sind alle Einträge in den Ausweisen in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen. Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) - unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl - entsprechend gekürzt vorzunehmen. Bei dem vorläufigen Personalausweis und bei dem Ersatz-Personalausweis ist im Datenfeld 'Name' der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 im Fettdruck zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen. Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig. Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist die Seriennummer in der Schriftgröße 3 einzutragen. Die Eintragungen zur Postleitzahl, zum Wohnort sowie zur Straße und Hausnummer sind in der Schriftgröße 3 im Fettsatz vorzunehmen. 7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutragen. Bei vorläufigen Personalausweisen und Ersatz-Personalausweisen ist dem Geburtsnamen die Zeichenfolge 'GEB.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen. 8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Personalausweis im Datenfeld 'Doktorgrad', im vorläufigen Personalausweis im Datenfeld 'Name' eingetragen. Die Anzahl der für den Namenseintrag vorgesehenen Zeichen verringert sich um die für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigte Zeichenzahl, sofern diese Eintragung im Datenfeld 'Name' vorgenommen wird. 9. Die alphanummerische Seriennummer des Personalausweises wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim vorläufigen Personalausweis und beim Ersatz-Personalausweis besteht die Seriennummer aus einem Buchstaben und sieben Ziffern. 10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Personalausweis verkleinert mit den Abmessungen 29x 37 mm darzustellen. Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen Schriftgröße1 1 Schriftfont des Ausweisherstellers: (2 mm) UnicodeDoc: 2,4 mm | Schriftgröße 2 Schriftfont des Ausweisherstellers: (1,3 mm) UnicodeDoc: 2 mm Name (Familienname und Geburtsname) | 26 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 52 Zeichen) | 40 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 120 Zeichen) Vornamen | 26 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 26 Zeichen) | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) Tag der Geburt | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Ort der Geburt | 26 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 26 Zeichen) | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Gültig bis (letzter Tag der Gültigkeitsdauer) | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Wohnort | 25 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 50 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Straße und Hausnummer | 25 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 50 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Größe | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Farbe der Augen | 19 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 19 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Doktorgrad | 20 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen) | 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 32 Zeichen) Ordens- und Künstlername2 | 20 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen) | 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 32 Zeichen) ausstellende Behörde | 19 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 38 Zeichen) | 28 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 84 Zeichen) Tag der Ausstellung | 8 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 8 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig Datenfelder - der Aufkleber für Anschriftänderungen | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen Schriftgröße 3 UnicodeDoc: 1,5 mm Anschrift | 25 Zeichen pro Zeile; 4 Zeilen (insgesamt 100 Zeichen) Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) 1 Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten. 2 Gilt nur für den Personalausweis. Datenfelder des Aufklebers für Anschriftenänderungen nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen Schriftgröße 3 UnicodeDoc: 1,5 mm Anschrift | 22 Zeichen pro Zeile, 4 Zeilen (insgesamt 88 Zeichen) Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) Abschnitt 2 (zu § 7 Absatz 3) Anforderungen an das Lichtbild für den Ausweis im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes ![]() ![]() ![]() ![]() | |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9461/al237000-0.htm




