Zitierungen von § 36b PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36b PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
V. v. 01.11.2010 BGBl. I S. 1477; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
§ 2a PAuswGebV Auslagen für eID-Karten (vom 01.01.2021)
... für den Versand des Briefes in das Ausland nach § 17 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 6 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
... wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt." 4. § 2a wird ...
Artikel 7 PAuswVuaÄndV Weitere Änderung der Personalausweisverordnung
...  10. Die bisherigen Kapitel 3 bis 11 werden die Kapitel 4 bis 12. 11. In § 36b Absatz 1 werden die Wörter „der Kapitel 1 bis 9" durch die Wörter „des Kapitels ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 2 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis (1) Soweit ...
Artikel 3 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
... für den Versand des Briefes in das Ausland nach § 17 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung  ...


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