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§ 3 - Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)

§ 3 Gebühren für Berechtigungen



Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:

1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,

2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,

3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.

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