Nach Artikel
4 Satz 2 des
Gesetzes zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom
25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1594) wird bekannt gemacht, dass dieses Gesetz mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern für Deutschland am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird.
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag Stein