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Artikel 13 - Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (DL-RLUmwUV k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Störfall-Verordnung


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. November 2010 12. BImSchV § 16

Dem § 16 Absatz 3 der Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1598) werden die folgenden Sätze angefügt:

 
„Geeignet im Sinne des Satzes 1 ist, wer über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt. Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die Anforderungen des Satzes 3 oder die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt werden. Nachweise über die Gleichwertigkeit nach Satz 4 sind der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit im Original oder in Kopie vorzulegen. Eine Beglaubigung der Kopie kann verlangt werden. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass gleichwertige Nachweise in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Für den Fall der vorübergehenden und nur gelegentlichen Tätigkeit eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der zur Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem dieser Staaten niedergelassen ist, im Inland gilt § 13a Absatz 2 Satz 2 bis 5 und Absatz 3 der Gewerbeordnung entsprechend. Für den Fall der Niederlassung eines solchen Staatsangehörigen gilt hinsichtlich der erforderlichen Fachkunde § 36a Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 der Gewerbeordnung entsprechend."



 

Zitierungen von Artikel 13 Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 DL-RLUmwUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DL-RLUmwUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
B. v. 15.03.2017 BGBl. I S. 483, 3527
Bekanntmachung 12. BImSchVNB
... vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1598), 2. den am 16. November 2010 in Kraft getretenen Artikel 13 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504 ), 3. den am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung vom ...

Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 5 GefStoffVuaÄndV Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1598), die durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504) geändert worden ist, werden wie folgt ...