Artikel 2 - Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. November 2010 LStDV 1990 § 4

§ 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Einleitungssatz vor Nummer 1 wird das Wort „folgendes" durch das Wort „Folgendes" ersetzt.

b)
In Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „und in den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes den Großbuchstaben B" gestrichen.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden die Wörter „§ 41 Abs. 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

b)
In Nummer 8 Satz 2 werden die Wörter „§ 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 40 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

3.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Die Oberfinanzdirektion" durch die Wörter „Das Betriebsstättenfinanzamt" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 3 BeitrRLUmsG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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