Artikel 16 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)

G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 58)
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 16 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 16 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 EZulV § 4, § 17

Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch die Verordnung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3040) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „2,88 Euro" durch die Angabe „2,94 Euro" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „0,68 Euro" durch die Angabe „0,69 Euro" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „1,36 Euro" durch die Angabe „1,39 Euro" ersetzt.

2.
In § 17 wird die Angabe „1,37 Euro" durch die Angabe „1,40 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 16 BBVAnpG 2010/2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 BBVAnpG 2010/2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2010/2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 19 BBVAnpG 2010/2011 Inkrafttreten
... nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (7) Die Artikel 3, 6, 9, 11, 14 und 16 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. (8) Die Artikel 4, 7, 10 und 15 treten am 1. August ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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