Die
Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch die Verordnung vom
16. September 2009 (BGBl. I S. 3040) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „2,88 Euro" durch die Angabe „2,94 Euro" ersetzt.
- b)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a wird die Angabe „0,68 Euro" durch die Angabe „0,69 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „1,36 Euro" durch die Angabe „1,39 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 17 wird die Angabe „1,37 Euro" durch die Angabe „1,40 Euro" ersetzt.
Artikel 19 BBVAnpG 2010/2011 Inkrafttreten ... nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (7) Die Artikel 3, 6, 9, 11, 14 und 16 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. (8) Die Artikel 4, 7, 10 und 15 treten am 1. August ...
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692