Änderung Anlage D8a AufenthV vom 01.11.2014

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Anlage D8a AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2014 geltenden Fassung
Anlage D8a AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage D8a Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4


(Text neue Fassung)

Anlage D8a Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4


vorherige Änderung

(Muster siehe BGBl. I 2007 S. 2092 - 2099)



- Einband -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Einband (BGBl. 2017 I S. 246)


- Vorsatz und Passkartentitelseite -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 246)


- Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 247)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

- Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 247)


- Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 248)


- Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 248)


- Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 249)


- Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 249)


- Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 250)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 14 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im
BGBl. sind diese Seiten enthalten)

- Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes
-

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 255)


(heute geltende Fassung) 
 



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