Änderung Anlage D17 AufenthV vom 01.09.2021

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Anlage D17 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2021 geltenden Fassung
Anlage D17 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage D17 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage D17 Muster für den Aufkleber mit Brailleschrift


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 (BGBl. 2021 I S. 3703)


 



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