Änderung Anlage D10 AufenthV vom 23.01.2019

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Anlage D10 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.01.2019 geltenden Fassung
Anlage D10 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7


(Text alte Fassung)

Muster Europäisches Reisedokument für die Rückkehr (BGBl. 2017 I S. 691)


(Text neue Fassung)

Muster 'Europäisches Reisedokument für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger' (BGBl. 2019 I S. 12)


(heute geltende Fassung) 



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