interne Verweise§ 8 AufenthV Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer (vom 29.06.2009) ... das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (2) In den Fällen des § 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 und des § 7 Abs. 1 darf der Reiseausweis für Ausländer abweichend von Absatz 1 nur ... zwölf Monate nicht überschreiten darf. (3) Ein nach § 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 ausgestellter Reiseausweis für Ausländer darf nicht verlängert werden. ...
§ 9 AufenthV Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer ... auf diesen Staat gerechtfertigt ist. (2) In den Fällen des § 6 Satz 1 Nr. 4 ist der Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer auf die den Zweck der Reise ... Absatz 1 Satz 2 soll der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer im Fall des § 6 Satz 1 Nr. 3 den Staat einschließen, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008) ... eines Reiseausweises für Ausländer (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 5 bis 7), eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder eines Reiseausweises für ... eines Reiseausweises für Ausländer (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 5 bis 7), eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder eines Reiseausweises für ... Reiseausweises für Ausländer (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 5 bis 7), eines vorläufigen Reiseausweises für Flüchtlinge oder eines ... ohne Speichermedium für Ausländer (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 5 bis 7), für Flüchtlinge oder für Staatenlose (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4) ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen ... § 39 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4" durch die Angabe „§ 6 Absatz 3" ersetzt. b) In Nummer 3 ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4" durch die Angabe „§ 6 Absatz 3" ersetzt. b) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 ... 6 Absatz 3" ersetzt. b) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. ... 3 werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 8. § 46 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2467; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.06.2009 BGBl. I S. 1287
Artikel 1 4. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... S. 1) sind Passersatzpapiere nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 mit Ausnahme der in § 6 Satz 2 und § 7 genannten Reiseausweise für Ausländer mit einem elektronischen ... elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium" eingefügt. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für ... eingefügt. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein ...
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