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Zitierungen von § 21 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2467; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130
Artikel 1 AufenthVuAZRGDVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt" ersetzt. 3. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Inhaber von ... ersetzt. 3. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Inhaber von Grenzgängerkarten sind für die Einreise, den Aufenthalt und ...