Zitierungen von § 24 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 AufenthV Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (vom 24.11.2020)
... 29 Euro, 13. für die Ausstellung eines Passierscheins (§ 23 Abs. 2, § 24 Abs. 2 ) 10 Euro, 14. für die Anerkennung einer Forschungseinrichtung (§ 38a Abs. 1), ...
§ 48 AufenthV Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen (vom 01.01.2024)
... Wird der Notreiseausweis zusammen mit dem Passierschein (§ 23 Abs. 2 Satz 3, § 24 Abs. 2 Satz 3 ) ausgestellt, so wird die Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 13 auf die für den ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 30 BeschV Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel (vom 18.11.2023)
... ausgeübt werden, und 4. Tätigkeiten von Personen, die nach den §§ 23 bis 30 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... (BGBl. I S. 3474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 24 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Seelotsen, die in Ausübung ihres ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2937; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 16 BeschV Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
... Gleiches gilt für Tätigkeiten von Personen, die nach den §§ 23 bis 30 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit ...


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