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Zitierungen von § 39 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 15a BeschV Saisonabhängige Beschäftigung (vom 01.03.2024)
... den Gültigkeitszeitraum des Reisedokuments nicht überschreiten. Im Fall des § 39 Nummer 11 der Aufenthaltsverordnung gilt die Zustimmung als erteilt, bis über sie entschieden ist. Ausländerinnen ...
§ 15d BeschV Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (vom 01.03.2024)
... innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreiten. Im Fall des § 39 Satz 1 Nummer 11 der Aufenthaltsverordnung gilt die Zustimmung als erteilt, bis über sie entschieden ist. (4) Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
...  3. der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist." 13. § 39 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort „erfüllt" ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen
... Aufenthalt aus Mitteln der Europäischen Union gefördert wird." 7. § 39 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen
...  c) Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden die Nummern 1 bis 4. 5. § 39 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort „oder" am Ende ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011)
... Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes." 3. In § 39 werden in Nummer 5 nach dem Wort „Eheschließung" die Wörter „oder der ...

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 3 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... ersetzt. 3. In § 15, § 18 Satz 1 Nummer 1, § 22 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 39 Satz 1 Nummer 3 sowie in § 40 wird jeweils die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 539/2001" durch die ... die Angabe „§ 20" durch die Angabe „§ 18d" ersetzt. 12. § 39 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ...

Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 1 AufenthVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... die Wörter „oder einen entsprechenden Vertrag" eingefügt. 8. § 39 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ...
Artikel 2 AufenthVuaÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... darf den Gültigkeitszeitraum des Reisedokuments nicht überschreiten. Im Fall des § 39 Nummer 11 der Aufenthaltsverordnung gilt die Zustimmung als erteilt, bis über sie entschieden ist. Ausländerinnen und ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFV Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
... acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreiten. Im Fall des § 39 Satz 1 Nummer 11 der Aufenthaltsverordnung gilt die Zustimmung als erteilt, bis über sie entschieden ist. (4) Die ...
Artikel 4 FachKrEFV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... die Wörter „und Fachkräfteeinwanderung" eingefügt. 5. § 39 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 7 wird die Angabe „18" durch das ...
Artikel 5 FachKrEFV Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung
... nach § 18e des Aufenthaltsgesetzes abgelehnt wird,". 6. § 39 Satz 1 Nummer 11 wird wie folgt gefasst: „11. er vor Ablauf der Arbeitserlaubnis oder der ...