Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für bestimmte ... geändert: a) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem ... im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster". b) Nach der Angabe zu § 80 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 80a Übergangsregelungen ... 1 auf der Rückseite des Aufenthaltsdokuments-GB einträgt." 6. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für bestimmte ... einträgt." 6. § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem ... das in dem bis zum 3. Dezember 2020 geltenden Recht vorgesehen war." 7. Nach § 80 wird folgender § 80a eingefügt: „§ 80a Übergangsregelungen ...
Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
B. v. 02.07.2015 BGBl. I S. 1110
Berichtigung PassVuAufenthVÄndVBer ... 1. Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen: a) In Nummer 2 ist § 80 Satz 2 zu streichen. b) Folgende Nummer 3 ist anzufügen: „3. ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008) ... 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden". d) In der Angabe zu § 80 werden die Wörter „nach Inkrafttreten dieser Verordnung" gestrichen. ... die Angabe „Nr. 2" durch die Angabe „Nr. 3" ersetzt. 34. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsvorschriften für die ... 3" ersetzt. 34. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken Für die ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011) ... der Datenübermittlung im Ausländerwesen". g) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 (weggefallen)". 2. § 28 ... g) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 (weggefallen)". 2. § 28 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... nicht rechtzeitig beantragt." 29. In § 79 wird die Angabe „§§ 80 bis 82" durch die Angabe „§§ 81 und 82" ersetzt. 30. § ... bis 82" durch die Angabe „§§ 81 und 82" ersetzt. 30. § 80 wird aufgehoben. 31. Die Anlage D wird wie folgt geändert: a) Die ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
Artikel 1 17. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... Stelle" durch die Wörter „den Verantwortlichen" ersetzt. 18. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die ... ersetzt. 18. § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern (1) Europäische ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 218, 1110
Artikel 2 PassVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.11.2014) ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „Übergangsvorschrift für die Verwendung von ... für die Verwendung von Vordrucken". 2. Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt: „§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung ... 2. Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt: „§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken Vordrucke für ...
Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2585
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162
Artikel 2 2. PassVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern". 2. § 80 wird wie ... 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern". 2. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die ... von Mustern". 2. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern Geht ein Antrag auf ...
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