interne Verweise§ 51 AufenthV Widerspruchsgebühr (vom 01.09.2017) ... 10. den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung einer Forschungseinrichtung ( § 38b Abs. 1 oder 2 ), deren Tätigkeit nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird 55 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008) ... 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen § 38b Aufhebung der Anerkennung § 38c Mitteilungspflichten anerkannter ... Verhältnisse oder eine Beendigung des Betreibens von Forschung anzuzeigen. § 38b Aufhebung der Anerkennung (1) Die Anerkennung ist zu widerrufen oder die ... den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung einer Forschungseinrichtung (§ 38b Abs. 1 oder 2), deren Tätigkeit nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln ...
Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
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