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§ 15
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§ 15 - Sozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975
BGBl. I S. 2535
; zuletzt geändert durch
Artikel 3
G. v. 22.03.2024
BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 330-1
Verfassung und Verfahren der Sozialgerichte
82 weitere Fassungen
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wird in 179 Vorschriften zitiert
Erster Teil Gerichtsverfassung
Zweiter Abschnitt Sozialgerichte
§ 14
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§ 16
§ 15
§ 15 wird in
1 Vorschrift zitiert
(weggefallen)
§ 14
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Zitierungen von
§ 15 SGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 35 SGG
... Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein. Im übrigen gelten die §§ 13
bis
23. (2) In den Fällen des § 18 Abs. 4, der §§ 21 und 22 Abs. 2 ...
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