Artikel 23 - Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)

Artikel 23 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes


Artikel 23 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 MRRG § 2

§ 2 Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„7.
für Zwecke der eindeutigen Identifizierung des Einwohners in Besteuerungsverfahren das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal (§ 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung) und die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal und die Identifikationsnummer des Ehegatten sowie das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal und die Identifikationsnummern minderjähriger Kinder,".

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 23 JStG 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 JStG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 32 JStG 2010 Inkrafttreten
... 1 treten mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 25, Artikel 23 und 24 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. (4) Die Artikel 12 und 19 Nummer ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 9 WehrRÄndG 2011 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed