Artikel 27 - Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)

Artikel 27 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2010 ErbStDV § 9

In § 9 Satz 1 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung vom 8. September 1998 (BGBl. I S. 2658), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544) geändert worden ist, werden die Wörter „Bundesministerium der Finanzen" durch die Wörter „Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 27 JStG 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 JStG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 16 LPartStAnpG Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
... vom 8. September 1998 (BGBl. I S. 2658), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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