Eingangsformel - Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (14. BAMKostOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.12.2010 BGBl. I S. 1821 (Nr. 62); Geltung ab 14.12.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 44 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes, der zuletzt durch Artikel 150 Nummer 4 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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