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§ 4 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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§ 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt; Verwendung für Binnenschiffe und Sportboote



(1) Dieselkraftstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 590, Ausgabe Oktober 2017, genügt.

(2) Dieselkraftstoff zur Verwendung für mobile Maschinen und Geräte, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Binnenschiffe und Sportboote darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn sein Gehalt an Schwefelverbindungen, berechnet als Schwefel, 10 Milligramm pro Kilogramm Dieselkraftstoff nicht überschreitet.

(3) Gasöl für den Seeverkehr darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn sein Gehalt an Schwefelverbindungen, berechnet als Schwefel, 1,0 Gramm pro Kilogramm Gasöl für den Seeverkehr nicht überschreitet.

(4) Schiffsdiesel darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn sein Gehalt an Schwefelverbindungen, berechnet als Schwefel, 15,0 Gramm pro Kilogramm Schiffsdiesel nicht überschreitet.

(5) Für Binnenschiffe und Sportboote dürfen Gasöle für Binnenschiffe und andere flüssige Kraftstoffe nur dann verwendet werden, wenn ihr Schwefelgehalt den für Dieselkraftstoff nach Absatz 2 zulässigen Schwefelgehalt nicht überschreitet.



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Frühere Fassungen von § 4 10. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
aktuell vorher 05.12.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
vom 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
aktuellvor 05.12.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 10. BImSchV Gleichwertigkeitsklausel (vom 20.12.2019)
... Kraftstoffen nach § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die den Anforderungen ...
§ 12 10. BImSchV Einschränkungen (vom 20.12.2019)
... den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden und die unter diese Verordnung fallen, sind § 4 Absatz 2 bis 4 und § 10 erst von dem Zeitpunkt an anzuwenden, an dem sie in den zollrechtlich freien Verkehr ...
§ 14 10. BImSchV Nachweisführung (vom 20.12.2019)
... der Ware darüber zu unterrichten, dass die Kraftstoffe 1. den in den § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a genannten Anforderungen genügen oder 2. nach ...
§ 16 10. BImSchV Ausnahmen (vom 20.12.2019)
... zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der § 3 und § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9a bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- ... im Benehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Antrag Ausnahmen von § 4 Absatz 2 bis 5 und § 10 für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4 bis 10, soweit die Einhaltung ...
§ 18 10. BImSchV Überwachung (vom 20.12.2019)
... Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN ... der verwendeten und der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe den Anforderungen nach § 4 Absatz 2 bis 5 und nach § 10 entspricht. Die Probenahmen müssen mit ausreichender ...
§ 20 10. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.12.2019)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen a) § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 2, Absatz 3 oder Absatz 4 oder § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder b) § 3 Absatz 1, § 4 ... oder Absatz 4 oder § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder b) § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1 , §§ 5 bis 9 oder § 9a, jeweils auch in Verbindung mit § 11, einen ... 3 Absatz 2 oder Absatz 3 einen dort genannten Kraftstoff nicht anbietet, 4. entgegen § 4 Absatz 5 einen dort genannten Kraftstoff verwendet, 5. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
§ 5 ChemVerbotsV Anforderungen und Ausnahmen (vom 16.02.2024)
... gelten nicht für die Abgabe von 1. Kraftstoffen gemäß §§ 3, 4 Absatz 1 und 2 , §§ 5 bis 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der ...

See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV)
Artikel 1 V. v. 13.08.2014 BGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
§ 13 SeeUmwVerhV Einhaltung der Anforderungen an niederschwefligen Schiffskraftstoff (vom 20.12.2019)
... nicht mehr als 8,0 beträgt. (8) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, soweit § 4 Absatz 5 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. ...

Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514
§ 2 13. BImSchV Begriffsbestimmungen
... im Sinne dieser Verordnung ist Kraftstoff, der die Anforderungen nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen erfüllt. (8) „Dieselmotoranlage" im Sinne dieser Verordnung ist eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV
... 2 werden die Wörter „ „Normal" oder" gestrichen. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „DIN EN 590, ... der verwendeten und der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe den Anforderungen nach § 4 Absatz 2 bis 4 und nach § 10 entspricht. Die Probenahmen müssen mit ausreichender ... Satz 2" gestrichen. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 4 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „§ 4 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 13. Anlage 1a wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
...  § 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung § 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; ... den Anforderungen der DIN EN 228, Ausgabe August 2017, genügt hat." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; ... 1 bis 5" ersetzt. bb) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 3 und § 4 Absatz 1 sowie in den §§ 5 bis 9" durch die Wörter „§ 3 und § 4 Absatz ... 4 Absatz 1 sowie in den §§ 5 bis 9" durch die Wörter „§ 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a" ersetzt. b) In Satz 2 werden nach dem Wort ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 3, § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9" durch die Wörter „§ 3 und § 4 Absatz 1 sowie ... 3, § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9" durch die Wörter „§ 3 und § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9a" ersetzt. b) In Absatz 2 werden nach dem Wort ... LNG-Tankstellen" eingefügt. c) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ § 4 Absatz 2 bis 4" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2 bis 5" ersetzt. 18. § ... In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Absatz 2 bis 4" durch die Angabe „ § 4 Absatz 2 bis 5" ersetzt. 18. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Satz ... „(1) Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN ... durch die Angabe „Anlage 16" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „ § 4 Absatz 2 bis 4" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2 bis 5" ersetzt. d) Absatz 5 ... c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 4 Absatz 2 bis 4" durch die Angabe „ § 4 Absatz 2 bis 5" ersetzt. d) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In ... 1 wird wie folgt geändert: aaa) In Buchstabe a wird nach der Angabe „ § 4 Absatz 2" die Angabe „Satz 1" gestrichen. bbb) In Buchstabe b werden ... bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. entgegen § 4 Absatz 5 einen dort genannten Kraftstoff verwendet,". cc) Die bisherige Nummer 4 wird ...