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§ 9a - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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§ 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff



Wasserstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 17124, Ausgabe Juli 2019, genügt.





 

Frühere Fassungen von § 9a 10. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9a 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 10. BImSchV Gleichwertigkeitsklausel (vom 20.12.2019)
... Kraftstoffen nach § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die den Anforderungen anderer Normen oder technischer ...
§ 14 10. BImSchV Nachweisführung (vom 20.12.2019)
... Kraftstoffe 1. den in den § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a genannten Anforderungen genügen oder 2. nach § 11 gleichwertig sind.  ...
§ 16 10. BImSchV Ausnahmen (vom 20.12.2019)
... Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der § 3 und § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9a bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken ...
§ 18 10. BImSchV Überwachung (vom 20.12.2019)
... Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an die ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN 14274, ...
§ 20 10. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.12.2019)
... 2 Satz 1 oder b) § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, §§ 5 bis 9 oder § 9a , jeweils auch in Verbindung mit § 11, einen Brenn- oder Kraftstoff in den Verkehr ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoffe § 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff § 10 Schwefelgehalt von ... „DIN 51623, Ausgabe Dezember 2015" ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff  ... ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „ § 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff Wasserstoff darf nur dann ... „(1) Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an die ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN 14274, ... 5 bis 8 oder § 9" durch die Wörter „§§ 5 bis 9 oder § 9a " ersetzt. bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:  ...