Änderung Anlage 8 10. BImSchV vom 20.12.2019

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Anlage 4 10. BImSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.12.2019 geltenden Fassung
Anlage 8 10. BImSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 (zu § 13 Absatz 1 Nummer 4)


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6) Zeichen Autogas


vorherige Änderung

Kennzeichnung Biodiesel (BGBl. I 2010 S. 1858)




Zeichen (BGBl. 2019 I S. 2749)





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