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Artikel 9 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft



(1131-1-1)

§ 2 Absatz 4 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1131-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082) geändert worden ist, wird aufgehoben.

 
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