Artikel 14 Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes
(2177-1)
Das Gesetz zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2177-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
interne Verweise
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