Artikel 25 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 25 Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen



(319-73-1, -2)

Es werden aufgehoben:

1.
die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen vom 18. Mai 1972 (BGBl. 1972 II S. 369) und

2.
die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof vom 14. August 1972 (BGBl. 1972 II S. 857).



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