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Artikel 28 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 28 Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden


Artikel 28 ändert mWv. 15. Dezember 2010 AuslSchuldVerjG

(401-5)

Das Gesetz über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 9 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird aufgehoben.