(405-1b und 405-1c)
Als Bundesrecht werden aufgehoben:
- 1.
- das Gesetz Nr. 213 über die amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 405-1b, veröffentlichten bereinigten Fassung und
- 2.
- die Rechtsanordnung über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 405-1c, veröffentlichten bereinigten Fassung.