Artikel 41 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 41 Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts



(4120-6)

Die Artikel 8 und 9 des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1146) werden aufgehoben.



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